Beim Erstgespräch treffen wir mit Ihnen eine Vereinbarung über unsere Honorierung, die wir Ihnen schriftlich bestätigen. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten berücksichtigen wir nach Möglichkeit. Natürlich klären wir auch ab, ob in Ihrem Fall unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung möglich ist.
Natürlich haben Sie jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, so bringen Sie am besten Ihre Police mit zum Erstgespräch; wir werden dann zuerst prüfen, ob Ihr Rechtsfall durch die Versicherung gedeckt ist.
Handelt es sich lediglich um eine Rechtsauskunft, die Sie benötigen, so bieten wir Ihnen Erstberatungen zu einem reduzierten Tarif an. Erkundigen Sie sich unverbindlich unter info@ashinzelaw.ch oder unter 052 202 95 77.